Komponenten der Schulentwicklung

Anforderungen an die Lernzeit für Lernende mit Hörbehinderung

[Druckversion]

Ausgehend von den dargelegten Aspekten zur Veränderung der zeitlichen Struktur von Lernen, so dass eine konsequente Orientierung an den individuellen Lernbedürfnissen der Lernende und an einer kompetenzorientierten Ausrichtung möglich wird, sind alle angestellten Überlegungen ebenso für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung gültig.

Flexibilität in der Lernzeit darf nicht bedeuten, dass es keine gemeinsam verabredeten Zeiten gibt, in denen z. B. Lerngemeinschaften wechseln oder für gemeinsame Aktivitäten wie etwa eine gemeinsame Mittagspause zusammenkommen können.

Die Zeitstruktur eines Tages sollte jedoch so geschaffen sein, dass sie innerhalb der einzelnen Zeitblöcke möglichst viel Freiraum für individuelles Lernen ermöglicht, indem sie sich an den Voraussetzungen und Bedarfen der Schüler*innen mit Hörbehinderung orientiert, das Bedürfnis nach Bewegung und Pausen berücksichtigt und durch entsprechende Rhythmisierung Aufmerksamkeit und Konzentration fördert.

Damit Schüler*innen mit Hörbehinderung eine zeitliche Orientierung innerhalb eines Zeitblocks haben, ist es wichtig, auch hier klare Strukturen und Signale zu etablieren, die Zeitabläufe organisieren. Rituale können den schulischen Alltag ordnen und schaffen eine Atmosphäre der Sicherheit und des Vertrauens.

 

Die folgenden Aspekte sind für die Gestaltung der Lernzeit insgesamt von besonderer Bedeutung:

  • Zeitblöcke für individuelles Lernen
  • Rhythmisierung im Tages- und Wochenablauf
  • wiederkehrende und ritualisierte Tagesabläufe
  • visuelle Klingeln, Pausenanzeigen, Time-Timer etc. für Arbeitsphasen
  • vereinbarte (visuelle) Signale für Pausen- und Auszeiten

 

Zusätzlicher Zeitaufwand, der in den jeweiligen Tagesplan darüber hinaus mit aufgenommen werden muss, betrifft die Prüfung der Hörhilfen auf ihre Funktionalität, die Notwendigkeit von Seh- und Hörpausen sowie ggf. ein Mehraufwand durch die Dauer einer Übersetzung in DGS und/ oder Lautsprache.

Auch in Prüfungen kann sich ein zeitlicher Mehraufwand ergeben, wenn Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden.