Komponenten der Schulentwicklung

Anforderungen an die Lernbegleitung für Lernende mit Hörbehinderung

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Beim selbstgesteuerten Lernen von Kindern und Jugendlichen mit Taubheit oder Schwerhörigkeit übernimmt die Lernbegleitung eine zentrale Rolle, um Barrieren abzubauen und Teilhabe zu sichern. Sie agiert sprachsensibel, indem sie Lernaufträge klar, strukturiert und visuell gestützt formuliert sowie Fachsprache gezielt einführt. Gleichzeitig arbeitet sie modalitätssensibel, indem sie Lerninhalte in unterschiedlichen Zugangsformen (schriftlich, visuell, auditiv, gebärdensprachlich) bereitstellt und den Lernenden die Wahl überlässt, welche Modalität ihrem individuellen Lernweg entspricht. Darüber hinaus muss die Lernbegleitung kommunikationssensibel handeln, indem sie Gesprächsregeln etabliert, Kommunikationskanäle sichtbar macht und sicherstellt, dass alle Beiträge in der Lerngemeinschaft zugänglich sind. Wo erforderlich, koordiniert und integriert sie auch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden, um die Verständigung in allen Lernphasen zu gewährleisten. Zudem besteht ihre Aufgabe darin, Lernprozesse zu strukturieren, geeignete Materialien bereitzustellen, Reflexionsanlässe zu schaffen und die Selbststeuerung der Lernenden zu fördern, ohne deren Eigenverantwortung einzuschränken.

Falls notwendig arbeitet sie mit weiteren unterstützenden Personen in einem Team im Unterricht zusammen, sofern zusätzliche Behinderungen dies notwendig machen. Erste Kontaktpersonen könnten hier die Mobilen Dienste aller sonderpädagogischen Förderbedarfe sein. Im Mittelpunkt steht erneut die bestmögliche Unterstützung und Förderung jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen mit Hörbehinderung.

 

Anforderungen an die Lernbegleitung im Überblick:

  • zentrale Funktion der Lernbegleitung beim Abbau kommunikativer Barrieren und bei der Sicherung von Teilhabe
  • Sprach-, modalitäts- und kommunikationssensibles Handeln durch klar strukturierte, visuell gestützte Lernangebote in unterschiedlichen Zugangsformen sowie transparente Kommunikationsstrukturen
  • Unterstützung selbstgesteuerter Lernprozesse durch Strukturierung, geeignete Materialien und Reflexionsanlässe bei gleichzeitiger Wahrung der Eigenverantwortung
  • bedarfsgerechte Koordination weiterer Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Gebärdensprachdolmetschende, Mobile Dienste)
  • konsequente Orientierung an den individuellen Voraussetzungen und Unterstützungsbedarfen jedes Kindes und Jugendlichen mit Hörbehinderung