Komponenten der Schulentwicklung

Anforderungen an die Lern- und Leistungsbewertung für Lernende mit Hörbehinderung

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Wie dargelegt wurde, sollte die Lern- und Leistungsbewertung nicht ausschließlich mehr in der Form fortgeführt werde, dass eine reine Wissensabfrage stattfindet, sondern es sollte vielmehr darum gehen, den Blick auf die gelingenden Prozesse und individuellen Lernwege der Schüler*innen zu legen. In persönlichen Gesprächen mit den Lehrkräften kann der eigene Lernfortschritt reflektiert und neue Ziele gemeinsam gesetzt werden.

Für ihre schriftlichen Leistungsnachweise wählen die Lernende beispielsweise selbstbestimmt den Zeitpunkt, zu dem sie sich bereit fühlen, eine Prüfung anzutreten und das, was sie gelernt haben, was ihnen also gelingt, unter Beweis zu stellen. Gleiches gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung.

Für die individuellen Gespräche zum Beispiel bei mündlichen Leistungsüberprüfungen müssen entsprechende sprachliche Modi abgeklärt, ggf. Gebärdensprachdolmetschende organisiert und u. U. zusätzliches, technisches Equipment bereitgestellt werden.

Auch an dieser Stelle kann Nachteilsausgleich gewährt werden, in Form einer Zeitverlängerung oder auch sprachlicher Modifizierungen (Kultusministerkonferenz, 2011).

 

Die folgenden Aspekte fassen Möglichkeiten der Leistungsbewertung zusammen:

  • Lernentwicklungsberichte
  • Kompetenzrasterprüfungen
  • Präsentationsprüfungen
  • Portfolios
  • Projekte
  • Lernjobs / Lernnachweise