Blick in die Praxis

Konzepte für innovatives Lernen

Zur Konkretisierung der in den vorangestellten Kapiteln dargelegten Komponenten für einen grundlegenden Lernkulturwandel seien Unterrichtskonzepte vorgestellt, die selbstständiges Lernen in den Mittelpunkt rücken und das Ziel verfolgen, Lernende zu eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen und Lernumgebungen so zu gestalten, dass individuelle Zugänge und Selbsttätigkeit ermöglicht werden.

Die hier vorgestellten Konzepte verfolgen das Ziel, Lernumgebungen so zu gestalten, dass alle Lernenden unabhängig von individuellen Voraussetzungen, Interessen oder Bedürfnissen optimal gefördert werden. Gemeinsam ist ihnen die konsequente Ausrichtung auf Lernendenorientierung, Flexibilität und Partizipation. Die Montessoripädagogik und das Lernen im Cluster verdeutlichen in besonderer Weise, wie Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und kooperative Lernformen in der Praxis gefördert werden können. Während UDL einen theoretischen und normativen Rahmen mit internationaler Gültigkeit bietet, konkretisiert das Churer Modell diese Prinzipien in räumlicher, organisatorischer und methodischer Hinsicht. Alle Ansätze eint die Auffassung, Heterogenität nicht als Herausforderung, sondern als Ausgangspunkt für lernförderliche und inklusive Gestaltung zu begreifen.

Aus den unterschiedlichen Konzepten lassen sich jeweils die für die jeweilige Lerngruppe am besten geeigneten Elemente auswählen, ohne dass eine strikte Umsetzung eines einzelnen Modells in Reinform erforderlich wäre.

 

Innovative Schulkonzepte

Im Folgenden sollen die Schulkonzepte von vier Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben, Unterricht neu zu denken, exemplarisch vorgestellt werden. Die Schulen haben zum Teil den Deutschen Schulpreis erhalten und sich inzwischen mit ihrer Pionierarbeit in der deutschen Schullandschaft hohe Anerkennung und eine Vorbildfunktion erarbeitet. Alle Schulen zeichnen sich durch eine besonders gelungene Umsetzung eines Lernkulturwandels aus, der konsequent auf die individuellen Potenziale der Lernenden fokussiert. Seit 2006 wurden inzwischen 108 Schulen mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet, was die Bedeutung und den Stellenwert einer Transformation von Schule unterstreicht (Robert Bosch Stiftung GmbH, 2025).

Zentrale Elemente sind die Gestaltung vielfältiger Lernräume, die sowohl physische als auch digitale Umgebungen umfassen und eigenständiges wie kooperatives Arbeiten ermöglichen. Lehrkräfte agieren dabei zunehmend als Lernbegleiter, die den Lernprozess individuell unterstützen, anregen und reflektieren. Flexible Lernzeitmodelle schaffen Freiräume für vertieftes Arbeiten und individuelle Schwerpunktsetzungen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem selbstgesteuerten Lernen. Durch diese innovativen Strukturen entstehen Schulen, die nicht nur auf fachliche Exzellenz, sondern auch auf die Förderung von Selbstständigkeit, Verantwortung und lebenslangem Lernen setzen.

Die hier vorgestellten Schulen sind allesamt allgemeine Schulen. Auch wenn die meisten von Ihnen Erfahrungen in der Inklusion von Schüler*innen mit Lern- und Entwicklungsverzögerungen und teilweise sogar mit Schüler*innen mit Hörbehinderung haben, sind ihre Konzepte und Erfahrungen nur bedingt übertragbar auf die unterrichtlichen Bedarfe von Schüler*innen mit Hörbehinderung.

Dennoch können die vorgestellten Schulkonzepte Anhaltspunkte für die Realisierung von Schul- und Unterrichtsentwicklung liefern und somit auch erste Impulse für den Unterricht mit schwerhörigen oder tauben Lernenden geben.  

 

Eine weitergehende Auswahl innovativ arbeitender Schulen finden Sie hier:
Die hier aufgeführten Schulen wurden zufällig ausgewählt und die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Agora-School
- Private Schule, Roermond

Blautopf-Schule
- Gemeinschaftsschule, Blaubeuren

Evangelische Gesamtschule Bismarck
- Gesamtschule in freier Trägerschaft, Gelsenkirchen

Siebengebirgsschule
- Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Spreche, Bonn

How to ...?

Schulen, die Lernprozesse verändern wollen, stehen oft vor der Frage der Realisierung vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben.

Die Schulgesetze der Bundesländer haben für etwaige Vorhaben in der Regel Öffnungsklauseln, die Schulen einen rechtlich abgesicherten Gestaltungs- und Entwicklungsraum für pädagogische, organisatorische und curriculare Innovationen eröffnen (bspw. NRW: §25 SchulG NRW;  Niedersachsen: §32 (ggf. in Verbindung mit §38a) NSchG etc.).